auch wir haben bislang nur über die Medien erfahren, dass die Maskenpflicht im Unterricht ab dem 01.09.2020 in den weiterführenden Schulen in NRW ausgesetzt wird. Dies betrifft nur die Situation im Unterricht selbst – auf dem Schulgelände, d.h. auf den Fluren, im Sekretariat, in Aufenthaltsräumen, auf dem Schulhof etc. gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Zur Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht möchten wir Folgendes anmerken:
Die Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht wird nicht von allen Beteiligten positiv gesehen. Sowohl Eltern als auch Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte haben bereits ihre Sorgen artikuliert, dass damit die Gesundheitsgefährdung in der Schule zu groß werden könnte.
Im Kollegium des Schiller-Gymnasiums gibt es einige besonders gefährdete Lehrkräfte – insbesondere aufgrund von Vorerkrankungen, die bei Ansteckung einen besonders schweren Verlauf der Covid-19-Erkrankung erwarten lassen. Einige dieser Lehrkräfte haben sich trotzdem entschieden, sich nicht um ein ärztliches Attest zu bemühen, sondern den Präsenzunterricht unter den gegebenen Bedingungen durchzuführen. Wenn sich diese Bedingungen nun grundsätzlich ändern, könnte bei einzelnen Lehrkräften diese Entscheidung anders ausfallen. Dies hätte erhebliche Konsequenzen für die Unterrichtsversorgung an unserer Schule.
Wir empfehlen daher folgende Vorgehensweise:
Grundsätzlich sollte es im Schiller-Gymnasium bis auf Weiteres dabei bleiben, dass die Schülerinnen und Schüler im Unterricht in der Regel die Masken tragen. Eine Abweichung davon sollte nur im Einzelfall und in Absprache mit der Lehrkraft erfolgen (z.B. zum kurzfristigen „Luft holen“, für Schülervorträge etc.). Weiterhin muss im Unterricht für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden!
Um besondere Rücksichtnahme bitte ich alle Schülerinnen und Schüler, wenn die Lehrkraft die Lerngruppe um ein durchgängiges Tragen der Maske bittet. Hier sind Solidarität und die gegenseitige Rücksichtnahme besonders wichtig, weil verschiedene Lehrkräfte besondere und berechtigte Befürchtungen haben, sich in der Schule anstecken zu können (s.o.!).
Alle anderen Maßnahmen im Zusammenhang mit unseren Hygieneregeln (Handreinigung, Abstand, Laufwege etc.) bleiben von der Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht unberührt und sind weiterhin wichtig und notwendig. Ich möchte in diesem Zusammenhang einmal sagen, dass diese Regeln von unseren Schülerinnen und Schülern seit den Sommerferien im Großen und Ganzen gut eingehalten werden, worüber wir uns sehr freuen. Uns ist klar, dass dies für alle eine Herausforderung darstellt, wenn die Regeln in der Schule deutlich strenger sind als in vielen Alltagssituationen. Trotzdem hat sich aber gezeigt, dass unser Leitbild „gemeinsam stark werden“ doch bei einer großen Mehrheit unserer Schulgemeinde verinnerlicht ist.