Organisation des Wechselunterrichts vom 15.3.2021 bis 26.3.2021 in der Sekundarstufe II
EF
Der Unterricht in der EF erfolgt in den beiden Wochen vor den Osterferien im wöchentlichen Wechselunterricht. Dafür sind die Schülerinnen und Schüler der EF des Schiller-Gymnasiums nach Anfangsbuchstaben der Nachnamen in folgende zwei Gruppen eingeteilt worden:
A-Gruppe: A-B, G-J, N-R und Si-T
B-Gruppe: C-F, K-M, Sa-Sch und U-Z
Der Präsenzunterricht startet – analog zum bereits laufenden Wechselunterricht in der Q1 –für die B-Gruppe am 15.3., die A-Gruppe bleibt noch zu Hause. In der Woche ab 22.3. kommt dann die A-Gruppe in die Schule und die B-Gruppe bleibt zu Hause.
Diese etwas kompliziert erscheinende Einteilung war notwendig, da in den Kursen Mathematik, Deutsch und Englisch die normale Einteilungen schon weitgehend dem Alphabet gefolgt sind, sodass eine Einteilung in nur zwei große Alphabetgruppen (wie in der Q1) in diesen Kursen nicht zum gewünschten Effekt der Halbierung der Frequenz geführt hätte.
Um zu gewährleisten, dass jede Schülerin / jeder Schüler einen eigenen Tisch (und damit ausreichend Abstand) im Unterricht hat, mussten zahlreiche Raumänderungen vorgenommen werden. Ein Plan mit allen Raumänderungen in der Oberstufe wird in der Moodle-Gruppe „Stufenverwaltung EF“ eingestellt.
In Bezug auf die EF plant das Schulministerium in einem neuen Bildungssicherungsgesetz und den entsprechenden Änderungen der Prüfungsordnung folgende Anpassungen:
- Ermöglichung, dass die Klausuren auf eine je Fach verringert werden, d.h. dass auch in Mathematik, Deutsch und den Fremdsprachen nur noch eine Klausur geschrieben werden muss
- Entfall der Zentralen Klausuren in Deutsch und Mathematik
- Vom Grundsatz der gleichwertigen Bildung der Kurabschlussnote (aus den Noten für die Sonstige Mitarbeit und den Schriftlichen Leistungen) kann zugunsten der Schüler abgewichen werden
- Verzicht auf die „Benachrichtigungen gemäß §50 Absatz 4 Schulgesetz“ („blaue Briefe“), woraus folgt, dass bei einer Versetzungsentsentscheidung nicht abgemahnte Minderleistungen in einem Fach nicht berücksichtigt werden, es sei denn, dass mit der Versetzung ein Abschluss oder eine Berechtigung verknüpft ist. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung der Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die individuelle Lern- und Leistungs-entwicklung zu informieren und zu beraten.
Diese Regelungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Landtag ein entsprechendes Gesetz zur Sicherung von Schul- und Bildungslaufbahnen im Jahr 2021 verabschiedet.
Q1
Der Unterricht erfolgt bis zu den Osterferien weiterhin im Wechselunterricht von A- und B-Gruppen (in allen Kursen, auch den Leistungskursen). Für die Klausuren kommen selbstverständlich weiterhin – unabhängig von der Gruppenzugehörigkeit – alle Klausurschreiber*innen in die Schule. In einigen Kursen kommt es wegen den weiteren Jahrgängen, die die Schule wieder besuchen, ab dem 15.3. aber zu Raumwechseln. Ein aktualisierter Raumplan für die drei Oberstufenjahrgänge wird in Moodle in der Gruppe Stufenverwaltung Q1 hinterlegt.
Q2
Weiterhin ist es möglich, dass in der Q2 alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig in die Schule kommen können. Den Kursen werden entsprechend große Räume zugewiesen bzw. die Kurse werden (weiterhin) zum Teil auf zwei Räume aufgeteilt. Durch die Rückkehr der Jahrgangsstufen 5 bis EF gibt es aber Veränderungen bei den Räumen. Ein aktualisierter Raumplan für die drei Oberstufenjahrgänge wird in Moodle in der Gruppe Stufenverwaltung Q2 hinterlegt.