Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb ab 15.03.2021
Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb ab 15.03.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
ich habe in meinem letzten Elternbrief angekündigt, Ihnen in der Mitte dieser Woche genauere Informationen zum Schulbetrieb am Schiller-Gymnasium ab dem 15.03.2021 zu senden. Dies soll hiermit geschehen.
Herr Roussel hat sich einmal alle Unterrichtsräume vorgenommen und ein Schema entwickelt, nach dem der vollständige Präsenzunterricht in der Q2 auch dann weitergeführt werden kann, wenn nun weitere Jahrgänge in die Schule kommen. Mit der Ausnahme der Q2, die weiterhin in vollem Umfang beschult werden kann, werden dann ab Montag alle Jahrgangsstufen in einem wöchentlichen Wechselmodell in die Schule kommen.
Was bedeutet „Wechselunterricht“?
„Wechselunterricht“ heißt, dass alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse (5-9) bzw. Jahrgangs–stufe (EF, Q1) in zwei Gruppen geteilt werden, die Hälfte der Schülerinnen und Schüler also zu Hause arbeitet und im Distanzlernen, die andere Hälfte in der Schule im Präsenzunterricht ist. Nach einer Woche werden die Rollen getauscht.
Da die Lehrkräfte parallel in der Schule eine Hälfte nach Stundenplan unterrichten, wird der Distanzunterricht für die andere Gruppe etwas anders aussehen als in den letzten Wochen. Je nach Lerngruppe entscheiden die Lehrerinnen und Lehrer, ob sie die zu Hause Arbeitenden im sogenannten Hybridunterricht per Zoom zuschalten oder mit Distanzaufgaben versorgen, die die gleichen Unterrichtsgegenstände behandeln wie für die Schülerinnen und Schüler in der Schule. Möglich ist auch versetztes Arbeiten an Aufgaben (eine Woche zu Hause arbeiten, in der Folgewoche in der Schule besprechen). Dies entscheidet jede Lehrkraft für sich und teilt den Schülerinnen und Schülern das Vorgehen mit.
Die Stufenkoordinatoren Frau Gilsebach, Herr Miele und Herr Roussel haben die Lerngruppen so eingeteilt, dass möglichst gleich große Gruppen entstehen. Dies ist zum Teil sehr einfach nach dem Alphabet erfolgt, z.T. mussten aber weitergehende Kriterien angelegt oder ein komplexes Einteilungsverfahren (z.B. in der EF) angewandt werden. Die Gruppeneinteilungen sende ich Ihnen mit dieser E-Mail.
Bitte beachten Sie hierzu:
Die Gruppeneinteilung kann nicht verändert werden, etwa weil die „beste Freundin“ oder der „beste Freund“ in der anderen Gruppe ist.
Der Präsenzunterricht startet – analog zum bereits laufenden Wechselunterricht in der Q1 –für die B-Gruppe am 15.03., die A-Gruppe bleibt noch zu Hause. In der Woche ab 22.03. kommt dann die A-Gruppe in die Schule und die B-Gruppe bleibt zu Hause.
Um mögliche Vermischungen der Gruppen, auch auf den Fluren, zu reduzieren, finden nahezu alle Unterrichtsstunden im Klassenraum statt.
Da wir feste Lerngruppen bilden müssen, werden auch Religionskurse und die Kurse in Praktischer Philosophie, der Unterricht in der zweiten Fremdsprache (F/La) sowie in den Fächern des Wahlpflichtbereichs im Klassenverband stattfinden. Die Kurslehrerinnen und Kurslehrer können ggf. zwischen den Klassen pendeln, um alle Kinder persönlich zu betreuen, während diese eigenständig Aufgaben bearbeiten.
AGs sowie die Übermittagbetreuung können bis auf Weiteres nicht stattfinden, die Mensa sowie das Schülercafé müssen zunächst geschlossen bleiben. Daher geben Sie ihrem Kind bitte Verpflegung mit in die Schule.
Planungen zu Klassenarbeiten und Klausuren
In der Zeit bis zu den Osterferien werden in den Jahrgangsstufen 5 bis EF keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben. In der Zeit nach den Osterferien werden aber wieder schriftliche Leistungsüberprüfungen stattfinden. Sobald wir nähere Informationen dazu seitens des Schulministeriums erhalten, werden wir in die Terminplanung einsteigen und die angesetzten Termine natürlich auch kommunizieren. In der Sek. I kann die Anzahl der Klassenarbeiten reduziert werden – in jedem Fall sind aber mindestens zwei Arbeiten zu schreiben. Eine Klassenarbeit kann ggf. durch eine andere gleichwertige Form der Leistungsüberprüfung (z.B. Projektarbeit, mündliche Prüfung) ersetzt werden.
Leistungsbeurteilung, Warnungen und Versetzung
Der Distanzunterricht ist in diesem Schuljahr dem Präsenzunterricht gleichgestellt, was die Leistungsbeurteilung betrifft. Das bedeutet, dass die Mitarbeit im Distanzunterricht (also auch während der Distanzphasen im Wechselunterricht) Gegenstand der Leistungsbeurteilung sein muss.
In diesem Schuljahr werden keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW wegen Versetzungsgefährdung („Warnungen“, „Blaue Briefe“) versandt.
Nichtsdestotrotz wird es am Ende des Schuljahres eine Versetzung geben. Dabei wird eine erste „nicht gewarnte“ Minderleistung nicht für die Versetzungsentscheidung gewertet (eine Minderleistung auf dem Halbjahreszeugnis gilt hier als „Warnung“), außer wenn mit der Versetzung der Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden ist.
Konzept zum Infektionsschutz
Maskenpflicht: Es besteht für alle Schülerinnen und Schüler eine strikte Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske, um sich und andere gleichermaßen zu schützen. Bis zur Jahrgangsstufe 8 können auch „Alltagsmasken“ getragen werden, wenn die medizinischen Masken aufgrund ihrer Passform nicht getragen werden können. Die Masken dürfen nur zur Aufnahme von Speisen und Getränken abgenommen werden; in diesem Fall ist unbedingt ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten!
Einbahnstraßensystem: mit der Rückkehr aller Jahrgangsstufen in die Schule gilt wieder das Gebot, die ausgeschilderten Wege nach dem Einbahnstraßensystem zu nutzen!
Hygiene: Ebenso sind die Regeln der Handhygiene sowie der Husten- und Niesetikette zu beachten!
Pausen: Der Schulhof wird wieder in zwei Bereiche eingeteilt, die nach dem schon bekannten Schema genutzt werden: die Klassen 5-7 halten sich ausschließlich in dem Bereich am Neubau auf, die Klassen 8 – 9 im Bereich am Altbau!
Erkrankungs-oder Verdachtsfälle: Sollte es in Ihrer Familie zum Fall einer Infektion kommen oder sollte der Verdacht bestehen, dass jemand infiziert sein könnte, behalten Sie Ihr Kind zunächst zuhause, informieren Sie die Schule und klären Sie den Verdacht durch einen Test ab. Im Fall der Infektion eines / einer Angehörigen muss Ihr Kind zunächst zuhause in Quarantäne bleiben (das Gesundheitsamt entscheidet über die Dauer). Im Falle der Infektion der Schülerin / des Schülers selbst würde das Gesundheitsamt über weitergehende Maßnahmen entscheiden.e vor den Osterferien, in der Ihr Kind im Lernen auf Distanz ist, bleibt selbstverständlich das Angebot der Betreuung in der Schule während der Unterrichtszeit bestehen. Sollten Sie hier Bedarf haben, melden Sie sich bitte bis zum 12.3.2021 in der Schule, damit wir entsprechend planen können.
Liebe Schülerinnen und Schüler,
Eure Lehrerinnen und Lehrer, die Sekretärinnen, Hausmeister, Frau Wetzel und Frau Obmann-Gaidies freuen sich alle sehr auf Euch! Schule ohne Schülerinnen und Schüler ist nicht wirklich schön…!