Informationen zur Durchführung der Covid-19-Selbsttests
Informationen zur Durchführung der Covid-19-Selbsttests
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
in den verbleibenden Tagen bis zu den Osterferien können wir die über die Medien angekündigten Covid- 19-Selbsttests in der Schule durchführen. Das Schiller-Gymnasium hat heute eine Lieferung von 700 Testkits erhalten, so dass jede Schülerin / jeder Schüler sich einmal vor den Ferien unter Anleitung selbst testen kann.
Es ist geplant, dass alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 – Q1, die sich in dieser Woche im Präsenzunterricht befinden, am Freitag (19.03.2021) in ihrer ersten Unterrichtsstunde an dem Selbsttest teilnehmen. Alle Schülerinnen und Schüler der Oberstufe erhalten an der Schule den Test, an der sie zu diesem Zeitpunkt Unterricht haben.
Die Q2 nimmt am Montag in der 6. Stunde am Test teil.
Die Schülerinnen und Schüler der EF und Q1, die in der nächsten Woche im Präsenzunterricht sind, nehmen ebenfalls am Montag in der 6. Stunde teil, die Klassen der Jahrgänge 5 – 9 am Dienstag in der ersten Stunde.
Bitte beachten Sie:
Die Teilnahme am Test ist freiwillig. Die Testung erfolgt durch jeden Schüler / jede Schülerin selbstständig, d.h. Lehrkräfte leiten an, nehmen aber keine Abstriche oder andere Maßnahmen medizinischer Art vor.
Wir gehen zunächst von Ihrer Zustimmung aus, dass Ihr Kind an diesem Selbsttest teilnimmt. Falls Sie nicht mit der Teilnahme Ihres Kindes einverstanden sein sollten, drucken Sie diese Widerspruchserklärung aus und geben Sie sie zum Termin der Testung ausgefüllt und unterschrieben Ihrem Kind mit. Sollten Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken haben, reicht auch eine formlose, von Ihnen unterschriebene Erklärung aus. Die Lehrkräfte sind angehalten darauf zu achten, dass aus der möglichen Nicht-Teilnahme von Schülerinnen und Schüler keine gruppendynamischen Prozesse zu deren Nachteil entstehen!
Zu den zu erwartenden Ergebnissen ist folgendes zu sagen:
Ein negatives Testergebnis bedeutet, dass der /die Getestete zum Zeitpunkt der Testung und einige Stunden danach nicht ansteckend ist. Es heißt nicht, dass dann alle Hygienemaßnahmen entfallen könnten. Alle schulischen Regelungen zum Infektionsschutz bleiben weiterhin gültig.
Ein positives Testergebnis bedeutet nicht automatisch, dass der / die Getestete infiziert ist und eine potenzielle Gefahr für die anderen darstellt. Im Falle eines positiven Testergebnisses müsste die Schülerin / der Schüler zunächst von den anderen Mitgliedern der Lerngruppe isoliert werden, d.h. die Lehrkraft geht mit dem Kind zum Sekretariat und lässt dort die Eltern verständigen, so dass das Kind aus der Schule abgeholt wird. Eine positiv getestete Schülerin bzw. ein positiv getesteter Schüler sollte keinesfalls mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren.
Ich habe unsere Lehrkräfte darum gebeten, dass sie ihre Schülerinnen und Schüler darüber umfassend informieren, ihnen Sorgen und Ängste schon im Vorfeld möglichst zu nehmen versuchen und sich insbesondere im Falle eines positiven Testergebnisses einfühlsam um das Kind kümmern.
Das positive Testergebnis gibt einen Hinweis auf eine mögliche Infektion und muss im Anschluss durch die Durchführung eines PCR-Tests bestätigt werden. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern/Personensorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin / dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin / dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.
Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.
Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig von Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.
Wir geben uns große Mühe, dass die Abläufe während der Testung gut funktionieren, und hoffen, dass es keine unbrauchbaren Testkits und möglichst keine positiven Testergebnisse gibt. Über die Abläufe und den Test selbst könne Sie sich auch auf der Internetseite des Schulministeriums informieren: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests