seit gestern ist es nun klar: Ab Montag, 19.04.2021 startet in NRW wieder der Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 5 bis EF. Für die Stufe Q1 galt dies schon in dieser Woche; alle anderen Stufen von 5 bis EF steigen nun in diesen Wechselrhythmus wieder mit ein. Das heißt dann, dass in der nächsten Woche eine „A-Woche“ ist und die entsprechenden Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht sind, die anderen dann in Distanz beschult werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Lehrerinnen und Lehrer nicht in einer Art „Schichtbetrieb“ beide Gruppen in gleichem Umfang beschulen können. Aufgrund der Teilung der Klassen kann der Distanzunterricht daher nicht in dem Umfang stattfinden, wie er in dieser Woche der kompletten Schulschließung für die entsprechenden Stufen durchgeführt wurde. Unsere Lehrkräfte bemühen sich aber sehr, für alle Schülerinnen und Schüler entsprechende Lernangebote zu machen.
In Bezug auf die Terminierung von Klassenarbeiten und Klausuren in den Jahrgängen 5 bis EF bleibt es dabei, dass wir noch keine Vorgaben seitens des Schulministeriums haben, und diese daher noch nicht verbindlich terminieren können. Sobald das Ministerium sich dazu äußert, werden die Schülerinnen und Schüler über ihre Fachlehrkräfte bzw. einen aktualisierten Klausurplan in der Oberstufe informiert.
Der im Terminkalender der Schule avisierte Elternsprechtag am 30.4.2021 findet – wie bereits die Elternsprechtage 2020 – in Distanz statt. Sie können dafür per Mail Gesprächswünsche in der Woche vom 26.-30.4.2021 bei den Fachlehrkräften anmelden (die jeweiligen E-Mail-Adressen finden Sie auf der Homepage unter folgendem Link: https://www.schiller-witten.de/schiller-schule/schule-organisation/kollegium.html). Unsere Lehrkräfte werden sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Anders als vor den Osterferien ist der Corona-Selbsttest, den Schülerinnen und Schüler zwei Mal in der Woche in der Schule durchführen, nicht mehr freiwillig, sondern für alle verpflichtend. Der Testpflicht kommen die Schülerinnen und Schüler durch einen in der Schule durchgeführten Selbsttest der Firma „Siemens Healthcare“ nach. Der Test kann nicht zu Hause durchgeführt werden; die einzige Alternative zu diesem schulischen Test ist der Test an einem Testzentrum und die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, die nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Schülerinnen und Schüler, die den Test verweigern, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Ich muss Sie vorsorglich auf Ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hinweisen. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
Die Stufen Q1 und Q2 testen sich weiterhin aus organisatorischen Gründen in ihren Leistungskurs-blöcken (montags und mittwochs jeweils in der 5. Stunde), jeweils an der Schule, an der sie zu diesem Zeitpunkt Unterricht haben. Die Schülerinnen und Schüler der EF testen sich am Montag in der 6. Stunde und am Mittwoch in der 3. Stunde. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 testen sich jeweils in ihrer ersten Unterrichtsstunde am Montag und am Mittwoch.
Ich wiederhole noch einmal die Aussagen zu den möglichen Testergebnissen aus meinem Elternbrief vom 17.03.2021:
Ich wünsche Ihnen alle Gute! Bleiben Sie gesund!
gez. Dieter Nientiedt
Stellvertr. Schulleiter