Schiller-Gymnasium Witten

Info

 

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

seit gestern ist es nun klar: Ab Montag, 19.04.2021 startet in NRW wieder der Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 5 bis EF. Für die Stufe Q1 galt dies schon in dieser Woche; alle anderen Stufen von 5 bis EF steigen nun in diesen Wechselrhythmus wieder mit ein. Das heißt dann, dass in der nächsten Woche eine „A-Woche“ ist und die entsprechenden Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht sind, die anderen dann in Distanz beschult werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Lehrerinnen und Lehrer nicht in einer Art „Schichtbetrieb“ beide Gruppen in gleichem Umfang beschulen können. Aufgrund der Teilung der Klassen kann der Distanzunterricht daher nicht in dem Umfang stattfinden, wie er in dieser Woche der kompletten Schulschließung für die entsprechenden Stufen durchgeführt wurde. Unsere Lehrkräfte bemühen sich aber sehr, für alle Schülerinnen und Schüler entsprechende Lernangebote zu machen.

In Bezug auf die Terminierung von Klassenarbeiten und Klausuren in den Jahrgängen 5 bis EF bleibt es dabei, dass wir noch keine Vorgaben seitens des Schulministeriums haben, und diese daher noch nicht verbindlich terminieren können. Sobald das Ministerium sich dazu äußert, werden die Schülerinnen und Schüler über ihre Fachlehrkräfte bzw. einen aktualisierten Klausurplan in der Oberstufe informiert.

Der im Terminkalender der Schule avisierte Elternsprechtag am 30.4.2021 findet – wie bereits die Elternsprechtage 2020 – in Distanz statt. Sie können dafür per Mail Gesprächswünsche in der Woche vom 26.-30.4.2021 bei den Fachlehrkräften anmelden (die jeweiligen E-Mail-Adressen finden Sie auf der Homepage unter folgendem Link: https://www.schiller-witten.de/schiller-schule/schule-organisation/kollegium.html). Unsere Lehrkräfte werden sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Anders als vor den Osterferien ist der Corona-Selbsttest, den Schülerinnen und Schüler zwei Mal in der Woche in der Schule durchführen, nicht mehr freiwillig, sondern für alle verpflichtend. Der Testpflicht kommen die Schülerinnen und Schüler durch einen in der Schule durchgeführten Selbsttest der Firma „Siemens Healthcare“ nach. Der Test kann nicht zu Hause durchgeführt werden; die einzige Alternative zu diesem schulischen Test ist der Test an einem Testzentrum und die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, die nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Schülerinnen und Schüler, die den Test verweigern, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Ich muss Sie vorsorglich auf Ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hinweisen. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
Die Stufen Q1 und Q2 testen sich weiterhin aus organisatorischen Gründen in ihren Leistungskurs-blöcken (montags und mittwochs jeweils in der 5. Stunde), jeweils an der Schule, an der sie zu diesem Zeitpunkt Unterricht haben. Die Schülerinnen und Schüler der EF testen sich am Montag in der 6. Stunde und am Mittwoch in der 3. Stunde. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 testen sich jeweils in ihrer ersten Unterrichtsstunde am Montag und am Mittwoch.

Ich wiederhole noch einmal die Aussagen zu den möglichen Testergebnissen aus meinem Elternbrief vom 17.03.2021:

  1. Ein negatives Testergebnis bedeutet, dass der /die Getestete zum Zeitpunkt der Testung und eine gewisse Zeit danach nicht ansteckend ist. Es heißt nicht, dass dann alle Hygienemaßnahmen entfallen könnten. Alle schulischen Regelungen zum Infektionsschutz bleiben weiterhin gültig.
  2. Ein positives Testergebnis bedeutet nicht automatisch, dass der / die Getestete infiziert ist und eine potenzielle Gefahr für die anderen darstellt. Im Falle eines positiven Testergebnisses müsste die Schülerin / der Schüler zunächst von den anderen Mitgliedern der Lerngruppe isoliert werden, d.h. die Lehrkraft geht mit dem Kind zum Sekretariat und lässt dort die Eltern verständigen, so dass das Kind aus der Schule abgeholt wird. Eine positiv getestete Schülerin bzw. ein positiv getesteter Schüler sollte keinesfalls mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren. Ein positives Testergebnis muss an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.
  3. Ich habe unsere Lehrkräfte darum gebeten, dass sie ihre Schülerinnen und Schüler darüber umfassend informieren, ihnen Sorgen und Ängste schon im Vorfeld möglichst zu nehmen versuchen und sich insbesondere im Falle eines positiven Testergebnisses einfühlsam um das Kind kümmern.
  4. Das positive Testergebnis gibt einen Hinweis auf eine mögliche Infektion und muss im Anschluss durch die Durchführung eines PCR-Tests bestätigt werden. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern/Personensorgeberechtigte von zu Hause aus Kontakt mit der Hausärztin / dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin / dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.
  5. Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen.
  6. Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig von Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.

Ich wünsche Ihnen alle Gute! Bleiben Sie gesund!


gez. Dieter Nientiedt
Stellvertr. Schulleiter