Liebe Eltern,
wie Sie sicher der Presse entnommen haben, sind die Bestimmungen bzgl. Isolation bei Corona-Infektionen geändert worden.
Wesentlich sind zwei Änderungen (vgl. §8 der Corona-Test- und Quarantäneverordnung in der ab dem 30.11.2022 geltenden Fassung):
1. Die Verpflichtung zur Isolation endet automatisch nach fünf Tagen (auch wenn ein Selbsttest ggf. noch positiv sein sollte). Die Verpflichtung zur „Freitestung“ entfällt. Nach Beendigung der Isolation wird empfohlen, bis zu zehn Tage nach ersten Symptomen oder dem ersten positiven Test eine medizinische Maske zu tragen, um vulnerable Personen zu schützen. Sollten weiterhin starke Krankheitssymptome auftreten, können Sie Ihr Kind natürlich auch weiterhin in der Schule krank melden.
2. Die fünftägige Isolation beginnt nun ab dem Tag der ersten positiven Testung (und nicht schon ab dem Tag der ersten Symptome).
Alle anderen Regelungen, die auch für uns als Schule relevant sind (Testausgabe, Meldepflicht, Hygiene-Empfehlungen etc.), bleiben unverändert.
Wie Sie als Eltern mit Ihrem Kind aktuell im Fall eines Verdachts auf eine Infektion verfahren sollen, können Sie dem Dokument „Corona und Schule“ entnehmen, das ich auf Basis der geänderten Corona-Test- und Quarantäneverordnung (vgl. https://www.mags.nrw/coronavirus-verordnungen) angepasst habe.
Ich wünsche allen Familien eine schöne Vorweihnachtszeit und vor allem natürlich eine stabile Gesundheit!
Viele Grüße
Christian Roussel
(Schulleiter)