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Die Schulordnung am Schiller-Gymnasium Witten 

Die Schulkonferenz hat unsere Schulordnung im Oktober 2018 überarbeitet und beschlossen. 
pdfSchulordnung Schiller-Gymnasium Witten

Präambel

(Auszug aus der Schulordnung)
Unsere Schule ist eine Lern-, Arbeits- und Lebensgemeinschaft. Alle am Schulleben Beteiligten (Schüler/Schülerinnen, Eltern, Lehrkräfte, Sekretäre/Sekretärinnen, Haustechniker/Haustechnikerinnen, Reinigungsfachkräfte1) bemühen sich, an unserer Schule ein Klima zu schaffen, in dem erfolgreiches Lernen und Arbeiten möglich sind. Deshalb wird jedem Angehörigen der Schulgemeinschaft mit Freundlichkeit, Respekt und Fairness begegnet.
Gemeinsame Basis unseres Schullebens ist der Verhaltensgrundsatz: Behandle andere so, wie du selbst behandelt werden möchtest.
Persönlichkeitsentwicklung und Eigenständigkeit in sozialer Verantwortung benennt unser Schulprogramm als Leitziele unserer schulischen Arbeit. Um diese Ziele zu erreichen, gelten gemeinsame, unverletzliche Grundrechte:

  1. Jeder der am Schulleben Mitwirkenden hat das Recht, von jedem als ganze Person respektvoll und in jeglicher Form gewaltfrei behandelt zu werden. Dazu gehört auch die Achtung des persönlichen Eigentums.
  2. Jeder hat das Recht, in einer ungestörten Atmosphäre an einem gesunden und sorgfältig behandelten Arbeitsplatz zu arbeiten, damit Lern- und Arbeitsfreude sowie Motivation erhalten bleiben.
  3. Jeder Schüler hat das Recht, in einer so geprägten Umgebung seinen Fähigkeiten entsprechend gefördert und gefordert zu werden, um sich weiterzuentwickeln. Wenn Probleme oder Aggressionen auftreten, ist jeder aufgefordert, sich zu engagieren und sich für eine gewaltfreie Lösung einzusetzen. Das bedeutet: Nicht wegschauen, sondern Zivilcourage zeigen. Besondere Hilfe bei Konflikten bieten z.B. unsere Streitschlichter, die Schülervertreter, Vertrauenslehrer und Klassenlehrer.

1 Im folgenden Text sind immer beide Geschlechter gemeint, auch wenn nur eines genannt wird.

Veröffentlicht: 02. August 2019

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